weltweit unterrichten und Erasmus+
Das Erasmus+-Programm unterstützt und fördert ganz gezielt die Professionalisierung von Lehrkräften und die Internationalisierung des Schulbildungsbereichs. Daher sind die Mobilitätsprogramme von weltweit unterrichten in die Programmstruktur von Erasmus+ eingebunden, sofern auch die Zielländer Teil von Erasmus sind.
Folgende Kurzzeitprogramme von weltweit unterrichten werden über Erasmus+ finanziert:
- Praxis an Österreichischen Auslandsschulen in Tschechien, Ungarn und der Türkei. (Albanien ist kein Erasmus+ eligibles Land, daher wird der Praxisaufenthalt an der HTL Shkodra direkt durch das BMBWF finanziert, wobei die auszahlende Stelle der OeAD ist.)
- Hospitationspraktika in Frankreich und Spanien
Pädagoginnen und Pädagogen können für diese Länder Lehraufenthalte, Job Shadowings oder Fortbildungen im Ausland durchführen, aber es ist wichtig zu beachten, dass Projektanträge nur von Institutionen (nicht von Einzelpersonen) beim OeAD als nationale Agentur für Erasmus+ eingereicht werden können. Wie in den Ausschreibungen für die Praxis an ÖAS oder für die Hospitationspraktika beschrieben, muss daher die Schule, nicht die einzelne Lehrperson, fristgerecht einen Antrag um einen Zuschuss für diesen Weiterbildungsaufenthalt bei der österreichischen Nationalagentur für Erasmus+ stellen.
Für Mobilitäten im Rahmen von weltweit unterrichten stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:
- Erasmus Akkreditierung: Die Akkreditierung ist vor allem für Schulen gedacht, die regelmäßig Mobilitäten durchführen möchten und längerfristig planen. Die Frist für die Akkreditierung ist normalerweise im Herbst.
- Short-term Projects: Diese sind für Schulen gedacht, die nur gelegentlich Erasmus+-Projekte durchführen möchten, um z.B. Pädagog/innen die Teilnahme an Job Shadowing Programmen zu ermöglichen. Die Frist für diese Anträge ist jeweils im Frühling.
- Teilnahme an einem Konsortiumsprojekt: In den letzten Jahren war es auch möglich, sich einem Konsortiumsprojekt anzuschließen. Über diese Option wird jeweils gesondert informiert.