Informationen über den Verlängerungsantrag der Sprachassistenz
Was muss die Assistentin / der Assistent tun?
Die Assistenten/Assistentinnen können sich unter www.weltweitunterrichten.at mit den zugeschickten Zugangsdaten in ihren persönlichen Account einloggen.
Unter der Rubrik „Verlängerungsantrag“ können die Assistenten/Assistentinnen den Verlängerungsantrag online ausfüllen.
Es ist wichtig, dass die Assistenten/Assistentinnen gut begründen, warum sie verlängern möchten, warum sie verlängert werden sollten und warum sie in denselben Schulen bleiben wollen bzw. die Schulen wechseln wollen.
Es ist nicht immer möglich, weiterhin an denselben Schulen zu bleiben. Deswegen sollten die Assistenten/Assistentinnen unbedingt Alternativen (Bundesland/Ort) angeben.
Wenn der/die Assistent/in den Antrag ausgefüllt und abgeschickt hat, wird der Antrag im Online-System an die Schule/n des Assistenten/der Assistentin weitergeleitet.
Die Schulen bekommen nur die Information, dass der/die Assistent/in verlängern möchte, haben aber keinen Zugang zu Begründungen und Wünschen des Assistenten/der Assistentin.
Was muss die Schule tun?
Die Schule muss im ersten Schritt im Online-System das Ansuchen um eine Sprachassistentin/einen Sprachassistenten für das kommende Schuljahr stellen.
Die Schule erhält die Information, dass der/die Assistent/in verlängern möchte.
Es ist wichtig, dass die Schule gut in einzelnen Punkten begründet, warum der/die Assistent/in verlängert/nicht verlängert werden soll! (z.B. Vorbereitung, Verhalten, Motivation, Teilnahme am schulischen Geschehen, Umgang mit Schülern/Schülerinnen/Kollegium usw.)
Wenn die Schule ihre Empfehlungen ausgefüllt haben, erhält die Bildungsdirektion den Verlängerungsantrag im Online-System zur Bearbeitung. Der Antrag wird seitens des Bildungsdirektors/der Bildungsdirektorin befürwortet oder nicht.
Die Assistenten/Assistentinnen können im Online-System die Beurteilungsschreiben der Schulen nicht sehen. Sie können auch nicht sehen, ob der Antrag von der Bildungsdirektion befürwortet wurde oder nicht.
Die Verlängerungsanträge müssen im System von der Bildungsdirektion als „befürwortet“ oder „nicht befürwortet“ bis Ende Februar vermerkt werden.
Nach diesem Durchlauf (Assistent/Assistentin - Schulen - Bildungsdirektion) ist der Verlängerungsantrag auch für die Partnerinstitutionen im Online-System lesbar.
Die Verlängerungsanträge werden nur mehr im Online-System entgegengenommen und müssen nicht mehr in Papierform weiter geleitet werden.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen
Concordiaplatz 1
1010 Wien